|
b)
Sekundarstufe 1
Nach Abschluss der Grundschule und mit bestandener
schriftlicher Übergangsprüfung steht
den Schülern der Weg in die Mittelschule (Sekundarstufe 1) offen. Die Sekundarstufe 1 beginnt mit der 6. Klasse bzw.
dem 11. Lebensjahr und besteht aus 4 Schuljahren, bis zur 10. Klasse.
Neben diesem Bildungsgang, der in erster Linie
theoretisches Wissen vermittelt, gibt es einen zweiten Weg der beruflichen
Bildung über die berufsbildenden Schulen mit Abschluß ohne Abitur.
Für den Besuch der berufsbildenden Schule muss ein
Jugendlicher das Mindestalter von 13
Jahren erreicht haben, um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu können. Für
das Eingehen eines regulären Arbeitsvertrages ist ein Mindestalter von 15
Jahren vorgeschrieben.
Bei beiden Wegen kann der Schüler am Ende der
Ausbildungsstufe eine schriftliche Übergangsprüfung ablegen, mit deren Bestehen
die weiterführende Schule der Sekundarstufe II besucht werden kann.
c) Sekundarstufe II
|